Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Liebe Familientreff-Mitglieder, liebe Newsletter-Leser,
wir möchten euch ganz kurzfristig die Möglichkeit bieten, an einer Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz teilzunehmen.
Diese Unterweisung ist besonders geeignet für alle Helfer, die auf den Veranstaltungen des Familientreff e.V. (z.B. beim Bandfestival) Lebensmittel verarbeiten bzw. verkaufen. Hier die wichtigsten Infos in Kürze:
Gebühr
- Die Kosten der Belehrung betragen 27,- Euro und sind passend in bar vor Ort zu entrichten.
- Eine Befreiung von der Gebühr ist nicht möglich, allerdings unterstützt der Familientreff e.V. jedes Mitglied durch eine Bezuschussung in Höhe von 10 € bei Teilnahme an unserem Kurs! Eventuell gibt es bei einer großen Teilnehmerzahl auch noch einen Gruppenrabatt.
Dokumente
- Bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!
- Minderjährige Teilnehmer benötigen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten!
- Ausländische Staatsbürger benötigen eine Meldebescheinigung.
Sprache
- Die Belehrung findet mündlich auf deutscher Sprache statt.
- Bei mangelnder Sprachkenntnis ist ein Dolmetscher für die Übersetzung der Belehrung notwendig und muss selbst mitgebracht werden.
Dauer
- Die mündliche Unterweisung dauert ca. 30 Minuten.
- Nach Abschluss der Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Termin
- Samstag, 24. August 2019 um 10.30 Uhr
- der genaue Treffpunkt richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer und wird kurzfristig bekannt gegeben
VERBINDLICHE Anmeldung ab sofort und bis spätestens Freitag, 23.08.2019, 17 Uhr an Katrin.mueller@familientreff.org unter Angabe von Name, Anschrift, Emailadresse und Handy-Nummer!
Herzliche Grüße
Katrin Müller